Allgemeine
Geschäfsbedingungen
Personenbeförderung
Cornelius Schieck
Hausackerweg 18
69118 Heidelberg
Tel.: 06221/ 16 46 64
Fax: 06221/ 18 30 94
Mobil: 0172/ 6222 922
Wir
bieten im Rahmen unserer Genehmigungen durch
die Stadt Heidelberg Beförderungen von
Personen im Verkehr mit Mietwagen nach §
49 PBefG, die da sind: Flughafenzubringerdienst,
Privatbeförderungen, Geschäftsfahrten
und Chauffeurdienste.
1.
Aufträge
Ein
Beförderungsvertrag zwischen einer Partei
(nachstehend Kunde) und uns (nachstehend PCS)
wird in der Weise ausgeführt, wie sie
fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich
bestellt werden. Ein Beförderungsvertrag
ist nur gültig durch eine Bestätigung
durch PCS. Anspruch auf Auftrags- Annahmepflicht
besteht nicht. Ein Anspruch auf Beförderung
gilt grundsätzlich nur zur vereinbarten
Zeit vom vereinbarten Ort zum vereinbarten
Ziel. Für Buchungen außerhalb unserer
Geschäftszeiten und für kurzfristige
Buchungen erheben wir eine zusätzliche
Expressgebühr in Höhe von 20 €.
Kurzfristige Buchungen sind folgendermaßen
definiert: Aufträge am selben Tag und
Buchungen nach 17:00 Uhr für den folgenden
Tag. Diese Gebühr fällt auch bei
Umbuchungen an.
2.
Auftragsänderungen
Abweichungen
müssen vor ihrer Ausführung der
Zentrale gemeldet und von Ihr ggf. mit geänderten
Preisen bestätigt werden. Der Fahrer
ist für Änderungen des Auftragsumfanges
nur insoweit ermächtigt, als
a) diese mit der Firma PCS abgesprochen werden,
b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt
nicht überschreiten.
Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit
ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder
Erfüllung ausgeschlossen (siehe auch
Punkt 5). Dies gilt auch, wenn durch einen
unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt
nicht durchgeführt werden kann. PCS wird
sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen.
3.
Für den Flughafentransfer gilt
Wir
befördern wie im Auftrag wie gewünscht
– von Haustür zu Haustür bzw.
zum Terminal. Die Abholung am Flughafen erfolgt
grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point.
Der Kunde hat die Pflicht den am Meeting-Point
wartenden Fahrer, der entsprechend durch Namensschild
oder Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig
zu machen. Bei geänderten Flug- bzw.
Landungszeiten versuchen wir dennoch pünktlich
zu erscheinen. Von erheblichen Abweichungen
dieser Zeiten, das bedeutet 60 Minuten und
mehr, ist der Kunde verpflichtet die Zentrale
möglichst frühzeitig zu informieren,
um eine pünktliche Abholung zu gewährleisten.
Schäden, die durch eine nicht unverzügliche
Meldung erfolgen, gehen zu Lasten des Kunden
(z.B. müssen gebuchte Fahrten, die nicht
angetreten werden können, bezahlt werden,
s. Punkt 6). Unsere Fahrer sind verpflichtet
bis zu 60 Minuten am Meeting-Point nach Landung
zu warten und Sie ausrufen zu lassen. Danach
müssen wir dem Kunden die Wartezeit in
Höhe von 15,- € pro angefangene
15 Minuten berechnen. Falls der Kunde sich
nicht gemeldet hat, kann sich der Fahrer 75
Minuten nach Landung entfernen.
4.
Preise
Es
gelten die Preise der jeweils gültigen
Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations-
und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.
Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für
einen bestimmen Auftrag.
5.
Vergütung
Die
Vergütung ist bei Auftragsende fällig.
Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die
Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein.
Der Betrag der Rechnung muss binnen 10 Tagen
auf dem genannten Konto mit Angabe der Rechnungsnummer
und Kundennummer überwiesen werden.
6.
Stornierungen
Bei
Rücktritt von einem Auftrag können
bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt
werden. Dies trifft gleichermaßen zu,
wenn der Kunde die Fahrt nicht vertragsmäßig
antritt.
Rücktrittskonditionen:
a) Stornierungen bis 48 Stunden vor Fahrtantritt
sind kostenfrei.
b) Stornierungen bis 24 Stunden vor Fahrtantritt
werden mit 50 % des Fahrpreises in Rechnung
gestellt.
c) Danach oder ohne Stornierung muss der volle
Beförderungspreis entrichtet werden.
Kann eine Fahrt aus unvorhergesehenen betrieblichen
Gründen nicht termingerecht erfolgen,
ist der Kunde nach einer angemessenen Wartezeit
(15 Minuten) und nach Rücksprache mit
der Zentrale berechtig, ein Taxiunternehmen
zu beauftragen. PCS gleicht die Differenz
zwischen Taxi- Preis und der vertraglichen
Vereinbarung aus.
7.
Schadensersatz
Ist
eine Fahrt nicht möglich aufgrund von
Umständen, für die PCS nicht verantwortlich
gemacht werden kann, z.B. Höhere Gewalt,
Stau, Fahrzeugpannen, extreme Witterungsbedingungen
etc., sind Schadensersatz oder sonstige Ansprüche
ausgeschlossen.
Für Sachschäden haftet PCS bis 1000,-
€ pro Person; für Personenschäden
haftet PCS im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflicht
und Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür
ist eine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz
oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch PCS bzw. eines/r ihrer
Mitarbeiter(innen). Beanstandungen oder Schadensmeldungen
sind unverzüglich spätestens aber
innerhalb einer Woche in schriftlicher Form
an die Geschäftsstelle zu richten.
8.
Verbotene Nutzung
Fahrzeuge
der Firma PCS dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen
Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des
deutschen Strafgesetzbuchen (§ 1-9 StGb)
c) zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen
Gebrauch hinausgehen.
Es ist dem Kunden untersagt, den Fahrer zu
den unter Ziff. 8 a-c aufgeführten Nutzungen
aufzufordern.
9.
Änderungsvorbehalt
Es
wird das auftragsgemäß bestelle
Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte
dies jedoch aus firmeninternen Gründen
oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen,
behält sich die Firma PCS die Bereitstellung
eines anderen Fahrzeuges vor.
10.
Datenspeicherung
Der
Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma
PCS seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken
speichert.
11.
Salvatorische Klausel
Bei
Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte unserer
Geschäftsbedingungen bleibt die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen bestehen.
Stand
01/2013